Nach Ablauf der
Probezeit
kann ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten
der Unterricht beendet werden.
Wird die Fortsetzung des Unterrichts von beiden Seiten gewünscht, erfolgt eine schriftliche Vertragsvereinbarung, in der eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zugestimmt wird.
Privatdozenten und Dozentinnen mit staatlich geprüfter Unterrichtsqualifikation, Konzertexamen, und einem akademischen Grad B.A., unterliegen dem Wettbewerbsgesetz und sind angehalten, sich den dynamischen Honoraranpassungen anzuschliessen, bzw. diese nicht zu unterbieten.